Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung
Reservierungsdauer: 14 Tage
Wenn Sie jetzt reservieren bleibt die Reservierung bis 07.08.2024 bestehen.
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Als offizielles Mitglied unterstützen wir die Behörden dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland voranzubringen.
Die Zulassungsbehörde in Weida fungiert als die staatliche Institution für die Regulierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Zu den Hauptfunktionen dieser Behörde zählen nicht nur die Erstzulassung von Neufahrzeugen und die Umschreibung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe weiterer Dienstleistungen. Dazu gehören die Abmeldung von Fahrzeugen, die Modifikation von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Emissionsplaketten sowie die Handhabung spezieller Fälle, wie die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen.
Für die Anmeldung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs, im Fachjargon als Erstzulassung bezeichnet, sind spezielle Dokumente erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die sogenannten CoC-Papiere. Ebenfalls ist ein gültiger Versicherungsnachweis mittels eVB-Nummer vorzulegen.
Die Umschreibung eines Fahrzeugs kann unter verschiedenen Umständen erforderlich sein:
Falls ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wurde und nun wieder in Betrieb genommen werden soll, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Bei dieser Prozedur müssen beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) sowie ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung erbracht werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass maximal sieben Jahre zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung liegen dürfen.
Die formelle Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs ist ein administrativer Akt, der in der zuständigen Zulassungsbehörde vollzogen wird. Ab dem Moment der offiziellen Abmeldung ist das Fahrzeug von der Versicherungspflicht entbunden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ab diesem Zeitpunkt rechtswidrig ist. Zudem ist es untersagt, das Fahrzeug an öffentlichen Orten abzustellen.
Für die Abmeldung eines Fahrzeugs sind sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief) der Behörde vorzulegen.
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren abzumelden, so ist eine gesonderte Langzeitstilllegung erforderlich. Für diesen besonderen Verwaltungsakt sind ebenfalls die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich
Es ist darüber hinaus möglich, bestimmte Sonderkennzeichen wie das Saison- und das Elektrokennzeichen in Kombination zu verwenden, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen sind sofortige Schritte nötig, um Missbrauch zu vermeiden.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein):
Es ist unerlässlich, umgehend einen formellen Antrag für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der zuständigen Zulassungsstelle einzureichen. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine strafrechtliche Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief):
Ein Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II sollte sofort bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Der Bearbeitungszeitraum kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Im Falle eines Verlusts ist die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch, wohingegen im Falle eines Diebstahls eine Polizeianzeige unverzüglich zu erstatten ist. Es wird empfohlen, die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher zu verwahren, um Verlust oder Diebstahl zu vermeiden.
Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichenschildern:
Sollten eines oder beide Kfz-Kennzeichenschilder verloren gehen oder gestohlen werden, ist es zwingend erforderlich, unverzüglich Meldung bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erstatten. Die betroffene Kennzeichenkombination wird zur Fahndung ausgeschrieben und für einen Zeitraum von zehn Jahren gesperrt.
Beschädigung der Kfz-Kennzeichen oder Unleserlichkeit von Plaketten:
Im Falle einer Beschädigung der Kfz-Kennzeichen oder einer Unleserlichkeit von Plaketten besteht die Möglichkeit, die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle in Weida nachstempeln zu lassen oder neue Schilder mit neuen Stempeln anfertigen zu lassen.
Es ist ratsam, sich vor dem Termin bei der Zulassungsstelle genau über die benötigten Unterlagen zu informieren. So vermeiden Sie Komplikationen und Verzögerungen.
Für noch zugelassene Fahrzeuge:
Für stillgelegte Fahrzeuge:
Für noch zugelassene Fahrzeuge:
Hinweis: Bei einem Umzug können Sie Ihr aktuelles Kennzeichen behalten.
Für stillgelegte Fahrzeuge:
GBR:
GmbH:
Vereine:
Für minderjährige Fahrzeughalter:
Im Vertretungsfall zusätzlich (Vollmacht):
Seit 2015 bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit i-Kfz eine einfache Möglichkeit, um Fahrzeuge digital zuzulassen oder umzumelden. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung soll den Vorgang schneller und bequemer machen, indem man diesen von Zuhause aus erledigen kann. Hier erfährst du, wie i-Kfz funktioniert und welche Voraussetzungen nötig sind.
Die Online-Zulassung hat viele Vorteile gegenüber der klassischen Vorgehensweise bei einer Kfz-Zulassung. Sie ist zu jeder Tageszeit verfügbar und ermöglicht eine schnelle Abwicklung ohne lange Wartezeiten. Zudem kann man bei i-Kfz auch Wunschkennzeichen reservieren und den Versicherungsnachweis direkt digital einreichen. Durch die Reduzierung des Aufwands für die Behörden sollen auch Einsparungen bei den Verwaltungskosten erreicht werden.
Um die internetbasierte Zulassung nutzen zu können, benötigt man einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion sowie die kostenlose "AusweisApp2". Mit dieser App kann man den Ausweis auf dem eigenen Smartphone auslesen und sich damit online legitimieren.
Für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs müssen zusätzlich die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sowie das Kennzeichen und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bereitgehalten werden. Auf den Fahrzeugpapieren befinden sich Sicherheitscodes, die freigelegt werden müssen, um den Vorgang abschließen zu können.
Sobald alle notwendigen Dokumente und Informationen vorliegen, kann man den Antrag über das i-Kfz Portal der jeweiligen Zulassungsbehörde stellen. Nach erfolgreicher Überprüfung werden die neuen Dokumente und das Kennzeichen per Post zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig.
i-Kfz kann nur für Fahrzeuge genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Außerdem müssen bei juristischen Personen, wie beispielsweise Unternehmen oder Vereinen, zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Auch in Ausnahmefällen, wie bei einem Halterwechsel oder bei Änderungen am Fahrzeug, kann eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde notwendig sein.
Die Kfz-Steuer ist eine Pflichtabgabe für alle Fahrzeughalter in Deutschland und wird verwendet, um Investitionen im Straßenverkehr zu finanzieren. Die genaue Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Fahrzeugtyp ab. Mit dem benutzerfreundlichen Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums können Sie schnell und einfach die Steuer für Ihr Fahrzeug berechnen.
Probieren Sie es aus: ➡️ Hier geht's zum Kfz-Steuerrechner
Der Autokauf ist eine bedeutende Entscheidung, die gut durchdacht sein will. Hier sind einige kluge Tipps, um beim Autokauf strategisch vorzugehen:
Es ist wichtig, zunächst Ihre eigenen Bedürfnisse sorgfältig zu analysieren. Überlegen Sie genau, welche Anforderungen Sie an ein Fahrzeug haben, wie zum Beispiel den Nutzungszweck, den Platzbedarf, Ihr Budget und die gewünschte Ausstattung.
Legen Sie ein realistisches Budget fest, das nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern, Wartung und Reparaturen berücksichtigt.
Entscheiden Sie sich für einen Fahrzeugtyp, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, sei es ein kompaktes Auto, ein geräumiger SUV oder ein praktischer Kombi.
Vergleichen Sie verschiedene Fahrzeugmodelle, Marken und Händler, um einen umfassenden Überblick über Preise, Ausstattungen und Rabatte zu erhalten.
Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie mittels Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), um Informationen über Unfälle, Wartungs- und Reparaturhistorie zu erhalten.
Machen Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Fahrverhalten, den Komfort und die Leistung des Fahrzeugs selbst zu testen und ein besseres Gefühl dafür zu bekommen.
Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Fachmann prüfen, um sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen, Garantien und Bedingungen klar und fair sind, bevor Sie unterschreiben.
Mit diesen klugen Tipps können Sie den Autokauf strategisch angehen und sicherstellen, dass Sie die beste Entscheidung für Ihr neues Fahrzeug treffen.
Am Schafberge 5
07570 Weida
Telefon: 036603/25520
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-greiz.de
Mo | 07:00 Uhr - 11:00 Uhr |
Di | 07:00 Uhr - 14:00 Uhr |
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Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
herunterladenFormular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
herunterladenFormular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2
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