Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung
Reservierungsdauer: 90 Tage
Wenn Sie jetzt reservieren bleibt die Reservierung bis 22.10.2024 bestehen.
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Als offizielles Mitglied unterstützen wir die Behörden dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland voranzubringen.
Die Zulassungsbehörde in Bad Bentheim fungiert als die staatliche Institution für die Regulierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Zu den Hauptfunktionen dieser Behörde zählen nicht nur die Erstzulassung von Neufahrzeugen und die Umschreibung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe weiterer Dienstleistungen. Dazu gehören die Abmeldung von Fahrzeugen, die Modifikation von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Emissionsplaketten sowie die Handhabung spezieller Fälle, wie die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen.
Für die Anmeldung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs, im Fachjargon als Erstzulassung bezeichnet, sind spezielle Dokumente erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die sogenannten CoC-Papiere. Ebenfalls ist ein gültiger Versicherungsnachweis mittels eVB-Nummer vorzulegen.
Die Umschreibung eines Fahrzeugs kann unter verschiedenen Umständen erforderlich sein:
Falls ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wurde und nun wieder in Betrieb genommen werden soll, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Bei dieser Prozedur müssen beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) sowie ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung erbracht werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass maximal sieben Jahre zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung liegen dürfen.
Die formelle Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs ist ein administrativer Akt, der in der zuständigen Zulassungsbehörde vollzogen wird. Ab dem Moment der offiziellen Abmeldung ist das Fahrzeug von der Versicherungspflicht entbunden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ab diesem Zeitpunkt rechtswidrig ist. Zudem ist es untersagt, das Fahrzeug an öffentlichen Orten abzustellen.
Für die Abmeldung eines Fahrzeugs sind sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief) der Behörde vorzulegen.
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren abzumelden, so ist eine gesonderte Langzeitstilllegung erforderlich. Für diesen besonderen Verwaltungsakt sind ebenfalls die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich
Es ist darüber hinaus möglich, bestimmte Sonderkennzeichen wie das Saison- und das Elektrokennzeichen in Kombination zu verwenden, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen sind sofortige Schritte nötig, um Missbrauch zu vermeiden.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein):
Es ist unerlässlich, umgehend einen formellen Antrag für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der zuständigen Zulassungsstelle einzureichen. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine strafrechtliche Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief):
Ein Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II sollte sofort bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Der Bearbeitungszeitraum kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Im Falle eines Verlusts ist die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch, wohingegen im Falle eines Diebstahls eine Polizeianzeige unverzüglich zu erstatten ist. Es wird empfohlen, die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher zu verwahren, um Verlust oder Diebstahl zu vermeiden.
Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichenschildern:
Sollten eines oder beide Kfz-Kennzeichenschilder verloren gehen oder gestohlen werden, ist es zwingend erforderlich, unverzüglich Meldung bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erstatten. Die betroffene Kennzeichenkombination wird zur Fahndung ausgeschrieben und für einen Zeitraum von zehn Jahren gesperrt.
Beschädigung der Kfz-Kennzeichen oder Unleserlichkeit von Plaketten:
Im Falle einer Beschädigung der Kfz-Kennzeichen oder einer Unleserlichkeit von Plaketten besteht die Möglichkeit, die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle in Bad Bentheim nachstempeln zu lassen oder neue Schilder mit neuen Stempeln anfertigen zu lassen.
Für einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Zulassung in Bad Bentheim sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle benötigten Dokumente dabei haben. Die folgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, gut vorbereitet zu sein:
Falls Sie sich vertreten lassen möchten, benötigen Sie:
Mit i-Kfz bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine bequeme Möglichkeit zur Kfz-Zulassung an. Das Projekt soll dazu beitragen, dass der Gang zur Zulassungsstelle künftig nicht mehr notwendig ist und alles digital und automatisch abgewickelt werden kann.
Seit 2015 wurden verschiedene Stufen der i-Kfz-Implementierung umgesetzt, um die Dienstleistung kontinuierlich zu verbessern. In der ersten Stufe konnten Fahrzeughalter Fahrzeuge außer Betrieb setzen. In Stufe zwei wurde die Wiederzulassung von außerbetriebgesetzten Fahrzeugen möglich. Mit der dritten Stufe können nun auch Erstzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen komplett digital durchgeführt werden. Die letzte Ausbaustufe ermöglicht es seit September 2019 auch juristischen Personen den digitalen Service zu nutzen.
Die Nutzung von i-Kfz bringt viele Vorteile mit sich. Der Gang zur Zulassungsstelle entfällt und der gesamte Prozess kann online von zu Hause aus erledigt werden. Eine Anmeldung ist rund um die Uhr möglich, ohne auf Öffnungszeiten achten zu müssen. Das spart Zeit und Wege. Darüber hinaus sind die Abläufe effizienter und schneller, da die Bearbeitung durch die Behörden automatisch erfolgt.
Für die Nutzung von i-Kfz benötigen Sie einen Personalausweis mit Onlinefunktion und die kostenlose "AusweisApp2". Die Authentifizierung erfolgt über das Smartphone als Kartenlesegerät. Nach der Eingabe des persönlichen PINs können die Daten des Fahrzeugs eingegeben werden. Je nach Anliegen werden die Codes auf den Fahrzeugpapieren benötigt. Zusätzlich müssen eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine Wunschkennzeichen-Kombination (falls gewünscht) und eine IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer angegeben werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Kfz-Unterlagen per Post zugestellt.
Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat und dient der Finanzierung von Straßeninfrastrukturprojekten. Um die Steuerhöhe für Ihr Fahrzeug zu ermitteln, nutzen Sie einfach den offiziellen Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Geben Sie dazu einige Informationen wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Zulassungsdatum ein und erhalten Sie eine transparente Berechnung der Kfz-Steuer.
Hier ist der Link zum Kfz-Steuerrechner: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums
Bevor Sie sich ein neues Fahrzeug zulegen, sollten Sie sich darüber informieren, wie Sie das Beste aus dem Kaufprozess herausholen können. Es lauern nämlich einige Tücken für unerfahrene Käufer. Da ein Auto meist eine teure Anschaffung ist, lohnt es sich hier, Rechercheaufwand zu betreiben, um einen guten Deal zu bekommen.
Wenn Sie sich auf die Suche nach einem neuen Fahrzeug machen, werden Sie sich erst über Ihre individuellen Bedürfnisse klar. Dies ist wichtig, damit Sie sich nicht für ein falsches Modell entscheiden, mit dem Sie auf lange Sicht unzufrieden sind. Sind Sie eher im Stadtverkehr unterwegs oder verbringen sehr viel Zeit auf der Autobahn? Solche Fragen sind wichtig, um die Entscheidung zu treffen.
Die Wartungskosten eines Autos können zwischen verschiedenen Automarken und Modellen stark unterschiedlich sein. Eventuell sollten Sie eine Internetrecherche zu dem Thema durchführen.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, versuchen Sie, so viele Informationen vom Verkäufer über das Fahrzeug zu bekommen, wie möglich. Auch wenn Sie zu einem Gebrauchtwagenhändler vor Ort sind, sollten Sie vergleichbare Fahrzeuge (Modell, Kilometerstand, Zustand etc.) im Internet recherchieren, um die Preise des Händlers besser einschätzen zu können.
Wenn Sie einen Neuwagen beim Autohaus kaufen, schadet es nicht verschiedene Autohäuser aufzusuchen. Sie können dann die Preise besser vergleichen.
Heinrich-Böll-Straße 2
48455 Bad Bentheim
Telefon: 05921/961-161
E-Mail: [email protected]
Website: www.grafschaft-bentheim.de
Mo | 08:00 Uhr - 11:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
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Sa | geschlossen |
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
herunterladenFormular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
herunterladenFormular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2
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